GAP/GSP Wiederholungsschulung

Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung

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